Radioaktive Altlasten
Themen - Radioaktive Altlasten
- Rechtliche Informationen Für die Sanierung von radioaktiven Altlasten gilt seit dem 31.12.2018 das neue Strahlenschutzgesetz (2017) und die novellierte Strahlenschutzverordnung (2018)
- Sanierung von Hinterlassenschaften des Uranbergbaus Für die Sanierung der Hinterlassenschaften aus dem Uranerzbergbau, die nicht der Sanierungsverantwortung der Wismut GmbH unterliegen, wurde zwischen Bund und dem Freistaat Sachsen das Verwaltungsabkommen Wismut-Altstandorte abgeschlossen.
- Ergebnisse Projekt Altlastenkataster In den Jahre 1991-2010 wurde durch den Bund das Projekt „Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten“ durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde das Kataster Natürliche Radioaktivität in Sachsen (KANARAS) entwickelt.
- Überwachung der Sanierung Im Rahmen laufender und nach Abschluss von Sanierungsmaßnahmen werden vom Verantwortlichen Messungen zur Überwachung radiologischer Parameter durchgeführt. Darüber hinaus führt auch die BfUL in Einzelfällen im Auftrag des LfULG eine Überwachung durch.
- Übergabe von Messdaten an LfULG Informationen und Dateivorlagen für die Übergabe von Messdaten der Messstellenklassen Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Radon und Ortsdosisleistung an das LfULG.
Themen - Sanierungsmaßnamen der Wismut GmbH
- Rechtliche Informationen Für die Sanierungsvorhaben der Wismut GmbH gilt seit 31.12.2018 das neue Strahlenschutzgesetz (2017) und die novellierte Strahlenschutzverordnung (2018).
- Sanierungsmaßnahmen Mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde der Uranerzbergbau in Sachsen und Thüringen eingestellt und zum größten Teil in das Bundesunternehmen Wismut GmbH überführt, dessen Hauptaufgabe die Sanierung ist.
- Überwachung der Sanierung Unabhängig von den Wismut-Messungen zum Sanierungs- und Basismonitoring werden von der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Kontrollmessungen durchgeführt.
Themen - Baumaßnahmen
- Baumaßnahmen an Straßen/Flächen/Objekten bei denen Haldenmaterialien/ andere radioaktive Materialen angetroffen werden Informationen zugesetzlichen Regelungen bei Baumaßnahmen, bei denen mit radioaktiv kontaminierten Materialien (z.B. Haldenmaterial) umgegangen wird und diese wieder eingebaut oder ggf. zur Beseitigung oder Verwertung an andere Orte verbracht werden sollen