Sanierung von radioaktiven Altlasten
Für Hinterlassenschaften, die 1990 nicht der SDAG Wismut zugeordnet wurden, sowie für andere bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften war zunächst die Finanzierung einer Sanierung offen. Für diese Objekte bestand weder eine Sanierungsverpflichtung seitens der Wismut GmbH noch seitens anderer privater oder staatlicher Träger. Mit dem Verwaltungsabkommen von 2003 und den Folgeabkommen von 2013 und 2019 zwischen Bund und Freistaat wurde dann der finanzielle Rahmen für die Sanierung der Wismut-Altstandorte geschaffen. Für andere bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften ist die Möglichkeit der staatlichen Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen im Einzelfall zu prüfen.
Bei der Sanierung der Hinterlassenschaften aus dem Uranerzbergbau, die nicht der Sanierungsverantwortung der Wismut GmbH unterliegen, spielen neben den radiologischen auch Aspekte der regionalen Entwicklung eine wesentliche Rolle.
Themen
- Rechtliche Informationen Für die Sanierung von radioaktiven Altlasten gilt seit dem 31.12.2018 das neue Strahlenschutzgesetz (2017) und die novellierte Strahlenschutzverordnung (2018)
- Sanierung von Hinterlassenschaften des Uranbergbaus Für die Sanierung der Hinterlassenschaften aus dem Uranerzbergbau, die nicht der Sanierungsverantwortung der Wismut GmbH unterliegen, wurde zwischen Bund und dem Freistaat Sachsen das Verwaltungsabkommen Wismut-Altstandorte abgeschlossen.
- Ergebnisse Projekt Altlastenkataster In den Jahre 1991-2010 wurde durch den Bund das Projekt „Radiologische Erfassung, Untersuchung und Bewertung bergbaulicher Altlasten“ durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde das Kataster Natürliche Radioaktivität in Sachsen (KANARAS) entwickelt.
- Überwachung der Sanierung Im Rahmen laufender und nach Abschluss von Sanierungsmaßnahmen werden vom Verantwortlichen Messungen zur Überwachung radiologischer Parameter durchgeführt. Darüber hinaus führt auch die BfUL in Einzelfällen im Auftrag des LfULG eine Überwachung durch.
- Übergabe von Messdaten an LfULG Informationen und Dateivorlagen für die Übergabe von Messdaten der Messstellenklassen Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Radon und Ortsdosisleistung an das LfULG.