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Überwachung der Sanierung

Die Verantwortlichen gemäß § 137 StrlSchG bzw. Verpflichteten gemäß § 145 StrlSchG überwachen die Sanierungsmaßnahmen entsprechend der Vorgaben des LfULG. Die Überwachungsergebnisse werden entsprechend der Anforderung des LfULG diesem übergeben. Je nach Dauer und Art der Sanierungsmaßnahme erfolgt dies in Form von Zwischenberichten und einem Abschlussbericht. Die Ergebnisse aus den Abschlussberichten fließen in das Kataster »KANARAS« ein.

In Abhängigkeit von der radiologischen Relevanz des jeweiligen Sanierungsobjektes führt das LfULG Inspektionen vor-Ort zu laufenden Sanierungsmaßnahmen durch.

Unabhängig davon kontrollieren die sächsischen Strahlenschutzbehörden anlassbezogen und stichprobenartig die Ermittlung von radiologischen Parametern. Darüber hinaus werden an ausgewählten und radioaktiven Altlasten, wie den bisher noch nicht sanierten industriellen Absetzanlagen, regelmäßige Überwachungsmessungen durchgeführt. Diese werden sowohl von der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) als sächsischer Landesmessstelle als auch von eigens damit beauftragten Firmen im Rahmen von Einzelprojekten durchgeführt.

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