Umweltradioaktivität, Notfallschutz
Thema - Umweltüberwachung
Der Reaktorunfall von Tschernobyl führte zu einer weiträumigen radioaktiven Kontamination in vielen europäischen Ländern. Im Ergebnis dessen wurde in Deutschland 1986 das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) erlassen. Dieses Gesetz verpflichtete den Bund und die Länder zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt und zur Vorbereitung von Maßnahmen, die im Fall eines radiologischen Ereignisses geeignet sind, die Strahlenexposition der Menschen so gering wie möglich zu halten. Am 03. Juni 2017 hat der Bundestag das neue Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung - Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verabschiedet.
Die sich hieraus ergebenden Überwachungsaufgaben werden in Sachsen von verschiedenen Behörden wahrgenommen. Die Überwachung der Umweltradioaktivität erfolgt im Freistaat Sachsen auf der Basis des Integrierten Mess- und Informationssystems (IMIS).
Durch Teilnahme an internationalen und bundesweiten Übungen wurden und werden die vorbereiteten Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich ihrer organisatorischen und kapazitiven Wirksamkeit regelmäßig getestet.
- Überwachung der Umweltradioaktivität
- Umweltüberwachung in Sachsen
- Integriertes Mess- und Informationssystem (IMIS)
Thema - Notfallschutz
- Notfallpläne
- Verhalten bei Gefahrstofffreisetzung Seite des Bundesamtes für den Bevölkerungsschutz