Pläne für den radiologischen Notfall
Vorläufiger Notfallplan Sachsen
Das neue Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG) verpflichtet den Bund, Notfallpläne zum radiologischen Notfallschutz zu erstellen und die Bundesländer, diese durch eigene Notfallpläne zu ergänzen und zu konkretisieren. So soll gewährleistet werden, dass die an einer Notfallbewältigung beteiligten Behörden von Bund und Ländern ihre Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung noch enger miteinander abstimmen.
Die Notfallpläne des Bundes, die wiederum Grundlage für die Notfallpläne der Bundesländer sind, werden derzeit erarbeitet. Bis zum Inkrafttreten der Notfallpläne des Bundes gelten die in Anlage 4 des StrlSchG genannten Dokumente vorläufig als Notfallpläne des Bundes (vgl. § 97 Absatz 5 StrlSchG). Diese werden durch den vorläufigen Notfallplan Sachsens ergänzt und konkretisiert. Es handelt sich hierbei um eine Zusammenfassung der geltenden Normen und Festlegungen zum Strahlenschutz, mit der über die in dem Notfallplan berücksichtigten Notfälle sowie ihre Folgen für Bevölkerung und Umwelt informiert wird.
Radiologische Notfälle sind dabei Ereignisse, bei denen sich durch ionisierende (radioaktive) Strahlung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Sachgüter ergeben können. Die möglichen Szenarien reichen dabei von Unfällen in Kernkraftwerken oder Transportunfällen bis hin zum Absturz eines Satelliten mit radioaktivem Material.
- Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) Abruf des Gesetzestextes beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
In Umsetzung von § 97 Absatz 5 StrlSchG gelten folgende Normen, Festlegungen und Darstellungen ergänzend zur Anlage 4 des StrlSchG als vorläufiger Notfallplan des Freistaates Sachsen
- Sächsisches Atom- und Strahlenschutzausführungsgesetz vom 2. August 2019 (SächsGVBl. S. 647)
- Sächsische Atom- und Strahlenschutzausführungsverordnung vom 8. Oktober 2019 (SächsGVBl. S. 706)
- Handbuch zur Reaktion auf radiologische Ereignisfälle (Erstellt von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Leipzig im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft 2023), Stand Januar 2024 als Arbeitsmittel für den Radiologischen Einsatzstab (RES) [Stab unterhalb der Katastrophenschwelle] (nicht veröffentlicht)
- Datenverarbeitungsprogramm Radiologisches Entscheidungshilfesystem für die Strahlenschutzvorsorge in Sachsen (RESYS) und Dokumentensystem mit Wissensbasis, Az: 54-8476/1/1 (nicht veröffentlicht)
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen (VwV Nukleare Vorkommnisse) vom 29. September 2008 (SächsABl. S. 1501), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. April 2012 (SächsABl. S. 563) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339) (veröffentlicht)
- Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur »Nuklearen Nachsorge« vom 9. November 2000 Az: 55-4692.15 (nicht veröffentlicht)
- Geschäftsordnende Regelung über die Einrichtung eines Rufbereitschaftsdienstes zur Sicherung der Erreichbarkeit des SMUL sowie über die Zuweisung weiterer Aufgaben im Zusammenhang mit dem Krisenmanagement vom 26. März 2018 (nicht veröffentlicht)
- Festlegung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 27.09.2000 zur Leitung des Radiologischen Einsatzstabes Az.: 54-4692.50 (nicht veröffentlicht)
- Dienstanweisung über die Einrichtung einer Rufbereitschaft »Nukleare Vorkommnisse« im Referat Strahlenschutz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in der Fassung vom 30.04.2013, Az.: 54-8476/4/13-2009/16616 (nicht veröffentlicht)
- Handlungsanweisung für die Rufbereitschaft im Geschäftsbereich »Umweltradioaktivität« der Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft vom 15.01.2015, Az.: 54-8470/33/1-2014/1353 (nicht veröffentlicht)
- Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz, Informationsbroschüre zur Probenentnahme und Probenbehandlung im Falle von erhöhter Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt, (IMIS-Intensivbetrieb) - Stand 14.06.2010, BMUB, Az.: 54-8476/4/14-2010/13106 (nicht veröffentlicht)
- Festlegungsprotokolle des Radiologischen Einsatzstabes, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Az.: 54-8476/4/5 (nicht veröffentlicht)
- Kriterien zur Ersteinschätzung von radiologischen Ereignissen außerhalb der Kerntechnik nach INES TOP B06 Anlage 3 des FAS Strahlenschutz LA RöV im Mai 2014 in Schwerin, Az.: 54-8408/5/22-2014/12427 (nicht veröffentlicht)
- Vertrag »Hilfe bei der Nuklearen Nachsorge« zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und dem VKTA - Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e.V., vom 30. Januar 2018, Az.: 54-8470/33/1-2018/305 (nicht veröffentlicht)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Überwachung von Lebensmitteln nach der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (AVV-Strahlenschutzvorsorge-Lebensmittelüberwachung- AVV-StrahLe) vom 28. Juni 2000 (GMBl S. 490)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Überwachung der Höchstwerte für Futtermittel nach der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (Futtermittel-Strahlenschutzvorsorge-Verwaltungsvorschrift – FMStrVVwV) vom 22. Juni 2000 (BAnz. S. 12 565)
- Arbeitsanweisung des SMS zum Arbeitsstab Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Vorgang »Arbeitsstab Infektionsschutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz«, Az: 23-5420/12. (nicht veröffentlicht)
- Notfallplan Lebensmittel/Futtermittel – Erreichbarkeitsliste (für die zuständigen Behörden Sachsens im Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (FIS-VL) für Berechtigte über Zugangsrechte verfügbar (nicht veröffentlicht)
- Strahlenschutzkommission (SSK) (2015a), Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima, Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 274. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 19./20.02.2015, zustimmend zur Kenntnis genommen von der IMK in der 203. Sitzung am 3./4.12.2015, veröffentlicht im BAnz AT 04.01.2016 B3
- Rahmenempfehlung Evakuierungsplanung (RE Evakuierungsplanung) der AG Fukushima, UAG Evakuierungsplanung, des AK V der IMK, Stand 25.08.2014, Beschuss der 200. Sitzung der IMK am 11./12.12.2014 TOP 34, Anlage 3; download als PDF unter Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Startseite, FIS, Rechtsgrundlagen, Recht und Vorschriften, IMK-Beschlüsse, 200. Sitzung 11.12. 2014 Köln TOP 34, Anlage 3
- Rahmenempfehlungen zu Einrichtung und Betrieb von Notfallstationen (RE-NFS), Stand 20.08.2014, Beschluss der 200. Sitzung der IMK am 11./12.12.2014 zu TOP 34, Anlage 4; download als PDF unter Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Startseite, FIS, Rechtsgrundlagen, Recht und Vorschriften, IMK-Beschlüsse, 200. Sitzung 11.12. 2014 Köln TOP 34, Anlage 4
- Stabsdienstordnung für den Verwaltungsstab des Freistaates Sachsen (Stabdienstordnung VwS Sn) in der jeweiligen Fassung, aktuell vom 10. Juli 2010 (kein Az., nicht veröffentlicht)
- Evakuierungspläne der unteren Brandschutz- Rettungsdienst und Katastrophenschutzbehörden und der allgemeinen Polizeibehörden