Fund radioaktiver Stoffe
Nach einer Studie der Europäischen Kommission sind in der gesamten Europäischen Union etwa 30.000 von 500.000 in Verkehr gebrachten Strahlenquellen verloren gegangen. Wenige davon tauchen auch in Deutschland wieder auf, insbesondere im Schrotthandel, wo sie im Rahmen der üblichen Eingangskontrolle gefunden werden, sowie bei Zollkontrollen an den zur Zeit noch vorhandenen Kontrollstellen.
Deutschland selbst verfügt über ein umfangreiches und sicheres Aufsichtssystem für radioaktive Strahlenquellen. Zusätzlich wurde kürzlich ein zentrales Register für hochradioaktive Strahlenquellen beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingeführt.
Dennoch werden auch in Sachsen immer wieder Funde gemeldet.
Ermittlung der Ortsdosisleistung an einem Fund (Foto: Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie)
Themen
- Rechtliche Informationen Beim Fund radioaktiver Stoffe besteht erst Meldepflicht, wenn die Aktivität der gefundenen Stoffe festgelegte Werte übersteigt. Es ist jedoch angeraten, jeden Fund zu melden.
- Zuständige Behörden und Stellen An welche Behörden und Stellen kann man sich beim Fund radioaktiver Stoffe wenden?
- Illegaler Umgang Die Verwaltungsvorschrift Nuklearkriminalität regelt, was als illegaler Umgang mit radioaktiven Stoffen angesehen wird, wie diesem begegnet wird, sowie dessen Strafverfolgung.
- Beispiele für Funde Auch in Sachsen werden immer wieder Funde radioaktiver Stoffe gemeldet. Hier können Sie sich einige Beispiele ansehen.