Hauptinhalt

Zuständige Behörden und Stellen

Da ein Fund radioaktiver Stoffe zunächst in den Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung fällt, ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie die zuständige Behörde. Insbesondere außerhalb der Dienstzeiten kann aber auch jede Polizeidienststelle informiert werden.

Für Messaufgaben bei der Suche und Bestimmung der radioaktiven Stoffe stehen auch die Landesmessstellen der Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL), akkreditiert nach DIN 17025, mit modernster Messtechnik zur Verfügung.

Je nach Lage können aber auch die Zuständigkeitsbereiche anderer Behörden des Landes Sachsen berührt sein. Bei einem Fund mit kriminellem Hintergrund wird z.B. immer auch das Sächsische Staatsministerium des Innern und dessen Landeskriminalamt Sachsen einbezogen.

Gefundene radioaktive Stoffe beziehungsweise Gegenstände werden in der Regel gegen Gebühr in der Landessammelstelle aufgenommen.
zurück zum Seitenanfang