Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) arbeiten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende Strahlung.
Die atom- und strahlenschutzrechtlichen Vorschriften sind in Forschungseinrichtungen, in der Medizin, bei industriellen Anwendungen, bei der Beförderung radioaktiver Stoffe, bei der Sanierung radioaktiver Hinterlassenschaften aus Bergbau und Industrie sowie beim Betrieb der Landessammelstelle zu beachten.