Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Entsorgungsprogramm
Informationen zum Nationalen Entsorgungsprogramm
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) arbeiten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende Strahlung.
Die atom- und strahlenschutzrechtlichen Vorschriften sind in Forschungseinrichtungen, in der Medizin, bei industriellen Anwendungen, der Beförderung radioaktiver Stoffe, der Sanierung radioaktiver Hinterlassenschaften aus Bergbau und Industrie sowie beim Betrieb der Landessammelstelle zu beachten.
Am 15.01.2024 trat die Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung vom
10. Januar 2024 in Kraft, einsehbar im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 8, ausgegeben am 15.01.2024: www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/8/VO.html?nn=55638
Die Änderungen sind bereits in die Fassung der Strahlenschutzverordnung unter www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/ eingearbeitet worden.
Auf einige wesentliche Änderungen sei besonders hingewiesen:
Fachkunde:
Beschäftigung mit Strahlenpass:
Qualitätssicherung vor und bei der Anwendung am Menschen:
Betrieb von Laseranlagen:
Überwachung von Ableitungen:
Sonstige Schutzvorschriften:
Sachverständige nach § 172 StrlSchG:
Anerkennung von Strahlenschutzkursen nach § 51 StrlSchV:
HRQ-Strahler:
Die Mitteilung an die zuständige Aufsichtsbehörde über Eintragungen im HRQ-Register ist nicht mehr erforderlich. Das BfS informiert nun automatisiert die zuständige Behörde über erfolgte Eintragungen.
Die 54. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik bot Gelegenheit vorzustellen, wie in Sachsen bei der Umsetzung strahlenschutzrechtlicher Vorschriften im medizinischen Bereich vorgegangen wird.
Auf Initiative und in enger Zusammenarbeit mit dem LfULG hat das Universitätsklinikum Dresden einen Anforderungskatalog erarbeitet, der die Vorgaben des Strahlenschutzrechts praxisrelevant umsetzt. Eine erste erfolgreiche Anwendung fand bereits im Klinikum Görlitz statt.
Die Intension für diesen Ansatz, das Ergebnis und die erzielte Praxisrelevanz wurden dem Fachpublikum gemeinsam von LfULG und den Kliniken in Dresden und Görlitz präsentiert.
Das Ende 2018 neugeordnete bzw. modernisierte Strahlenschutzrecht setzt bei der Anwendung am Menschen vor allem auf eine „für die Anwendung erforderliche Qualität“. Das verlangt im Falle der Strahlentherapie eine Dosisapplikation möglichst nur im Zielvolumen bei bestmöglicher Schonung anderer Körperpartien. Strahlenschutzrechtlich ist dazu eine Vielzahl konkreter Maßnahmen etabliert. Diese sind vor, bei und nach der Anwendung zu ergreifen und im laufenden Betrieb zu optimieren. Nur so kann eben diese Qualität erreicht werden.
Nach Überzeugung des LfULG lassen sich diese Anforderungen in der Praxis effektiv nur mit Hilfe eines Qualitätsmanagements bewältigen. Qualitätsvorgaben und dafür etablierte Maßnahmen können so fortlaufend und strukturiert erzeugt, auf deren Geeignetheit hinterfragt und weiterentwickelt werden.
Immer noch ist damit ein erheblicher Erfüllungsaufwand für alle Beteiligten verbunden. Diesen zu senken, bedarf es einer vereinheitlichten Rahmen- und Ordnungsstruktur. Einerseits müssen praxiserprobte Lösungen bereitgehalten werden. Andererseits soll deren Anwendung zu einem Ergebnis führen, das in behördlicher Selbstbindung für die Erfüllung der strahlenschutzrechtlich normierten Qualitätsanforderungen anerkannt werden kann.
Wir haben diesen unserem Leitbild entsprechenden Ansatz als den „Sächsischen Weg“ propagiert.
https://www.strahlenschutz.sachsen.de/strahlentherapie-10948.html
Informationsmaterial zum Thema Radon in
6. Auflage aus dem Jahr 2021
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Damit wurden erstmalig bundesweit geowissenschaftlich günstige Standorte für ein Endlager für hochradioaktive Abfallstoffe ausgewiesen. Der Zwischenbericht ist durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie überprüft worden.“
Hier sind weitere Informationen zu finden.
Dieses Faltblatt gibt Arbeitgeber/innen wichtige Hinweise für das Vorgehen bei erhöhten Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen. Es richtet sich insbesondere an die Arbeitsplatzverantwortlichen in den Kommunen, die zu den Radonvorsorgegebieten gehören.
Informationen zum Nationalen Entsorgungsprogramm
Stellungnahme des Tschechischen Umweltministeriums vom 18.01.2013
Hier finden sie die Veröffentlichung der »Allgemeinverfügung über die Zuständigkeit nach § 6 Sächsische Atom- und strahlenschutzausführungsverordnung in Verbindung mit §§ 134, 135 Strahlenschutzgesetz«.
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung bedarf einer Genehmigung. Dies schließt auch den Transport radioaktiver Stoffe sowie den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung ein.
Obwohl im Freistaat Sachsen keine Kernkraftwerke existieren oder geplant sind, werden Kernbrennstoffe in kerntechnischen Anlagen genutzt.
Neben 71 Messstationen, die die Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen überwachen, kontrollieren zwei Landesmessstellen die Strahlenbelastung von Lebensmitteln, Wasser und Boden.
Der Bergbau hat im Freistaat Sachsen eine Vielzahl von Objekten hinterlassen, die radioaktiv sind. Insbesondere die Standorte des ehemaligen Uranbergbaus sind wegen der von ihnen ausgehenden Strahlenexpositionen zu sanieren.
Die Zwischenlagerung beziehungsweise Entsorgung radioaktiver Abfälle unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und der Überwachung, aus der sie nur auf Antrag entlassen werden können.
Auch im Freistaat Sachsen werden immer wieder radioaktive Stoffe gefunden. Der Fund ist meldepflichtig und illegaler Umgang mit radioaktiven Stoffen wird strafrechtlich verfolgt.