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    Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) arbeiten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende Strahlung.

    Die atom- und strahlenschutzrechtlichen Vorschriften sind in Forschungseinrichtungen, in der Medizin, bei industriellen Anwendungen, bei der Beförderung radioaktiver Stoffe, bei der Sanierung radioaktiver Hinterlassenschaften aus Bergbau und Industrie sowie beim Betrieb der Landessammelstelle zu beachten.

    Aktuelles

    Karte vom SMR-Standort Tušimice
    Lageplan des SMR-Standortes Tušimice © Tschechisches Umweltministerium  

    SMR-Projekt Tušimice

    Hinweise zum Scoping-Verfahren für den geplanten Bau und Betrieb kleiner modularer Kernreaktoren am Kraftwerksstandort Tušimice, Tschechische Republik

    Foto von einem Kernkraftwerk © Dr. Michael Anders

    SMR-Projekt Temelin

    Hinweise zum Scoping-Verfahren für den geplanten Bau und Betrieb eines kleinen modularen Kernreaktors am Kernkraftwerksstandort Temelin, Tschechische Republik

    Weitere Meldungen

    Allgemeinverfügung über die Zuständigkeit nach § 6 Sächsische Atom- und Strahlenschutzausführungsverordnung

    Hier finden sie die Veröffentlichung der »Allgemeinverfügung über die Zuständigkeit nach § 6 Sächsische Atom- und strahlenschutzausführungsverordnung in Verbindung mit §§ 134, 135 Strahlenschutzgesetz«.

    Themen

    Genehmigung, Anzeige, Anmeldung

    Abbildung Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten

    Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung bedarf einer Genehmigung. Dies schließt auch den Transport radioaktiver Stoffe sowie den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung ein.

    Kerntechnik

    Abbildung Kerntechnik

    Obwohl im Freistaat Sachsen keine Kernkraftwerke existieren oder geplant sind, werden Kernbrennstoffe in kerntechnischen Anlagen genutzt.

    Umweltradioaktivität

    Abbildung Umweltradioaktivität

    Neben 71 Messstationen, die die Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen überwachen, kontrollieren zwei Landesmessstellen die Strahlenbelastung von Lebensmitteln, Wasser und Boden.

    Radioaktive Altlasten

    Abbildung Radioaktive Altlasten und Altstandorte

    Der Bergbau hat im Freistaat Sachsen eine Vielzahl von Objekten hinterlassen, die radioaktiv sind. Insbesondere die Standorte des ehemaligen Uranbergbaus sind wegen der von ihnen ausgehenden Strahlenexpositionen zu sanieren.

    Radioaktive Abfälle

    Abbildung Radioaktive Abfälle

    Die Zwischenlagerung beziehungsweise Entsorgung radioaktiver Abfälle unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften und der Überwachung, aus der sie nur auf Antrag entlassen werden können.

    Fund radioaktiver Stoffe

    Abbildung Fund radioaktiver Stoffe

    Auch im Freistaat Sachsen werden immer wieder radioaktive Stoffe gefunden. Der Fund ist meldepflichtig und illegaler Umgang mit radioaktiven Stoffen wird strafrechtlich verfolgt.

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