Kerntechnik
Kerntechnische Anlagen sind nach dem Atomgesetz (AtG) genehmigungspflichtige technische Anlagen zur Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen.
Im Freistaat Sachsen existieren einige kerntechnische Anlagen. Ein großer Teil davon befindet sich am Forschungsstandort Rossendorf.Rechtliche Informationen
Die Aufgaben im Bereich atomrechtlicher Genehmigungen umfassen vor allem die Durchführung atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren, insbesondere im Rahmen der Stilllegung und nuklearen Entsorgung am Forschungsstandort Rossendorf. Am Standort Rossendorf werden außerdem strahlenschutzrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren durch den Bereich geführt.
Weitere Aufgaben, neben grundsätzlichen Angelegenheiten im Bereich Kernenergie, umfassen unter anderem die Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen sowie die Planung und Koordinierung von Maßnahmen der nuklearen Nachsorge.
Die rechtlichen Grundlagen für die Bewältigung der Aufgaben sind das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung.
- Strategische Umweltprüfung (SUP) zum Nationalen Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle BMUB informiert über den Start der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Nationalen Entsorgungsprogramm
- Umweltverträglichkeitsprüfung Kernkraftwerk Temelin Informationen zur Dokumentation und Auslage
- Kerntechnische Anlagen In Sachsen finden Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe in verschiedenen Anlagen Anwendung, vor allem zu Forschungs- und Lehrzwecken.
- Kernbrennstoffe Kernbrennstoffe sind Stoffe mit besonderen Eigenschaften, bei deren Nutzung und Verwendung entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.
- Umgebungsüberwachung von Kernanlagen Beim Betrieb von Kernanlagen können radioaktive Stoffe in die Umgebung emittiert werden. Diese Emissionen müssen überwacht und gefiltert werden.