Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Temelin
Es handelt sich hierbei um ein grenzüberschreitendes Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dieses unterliegt nicht den deutschen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten Möglichkeiten sind daher nicht anwendbar. Es besteht aber die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen, um gegenüber der Tschechischen Republik Stellung zu nehmen.
Stellungnahme der Republik Tschechien zum Umweltvertäglichkeitsprüfungs (UVP) - Verfahren
Am 18. Januar 2013 gab das tschechische Umweltministerium bekannt, dass die abschließende, auf Deutsch und Tschechisch vorliegende Stellungnahme zum UVP-Verfahren für den Ausbau des Kernkraftwerkes im südböhmischen Temelin (Bau von zwei Reaktoren) vorliegt.
Die für das UVP-Verfahren zuständigen Länder Bayern (BY) und Sachsen (SN) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurden informiert, dass mit der Stellungnahme das UVP-Verfahren beendet ist. Das Tschechische Umweltministerium ist zu einer positiven Stellungnahme gekommen, auch wenn die Zustimmung zum Bau von 90 Bedingungen abhängig gemacht werde.
Mit Abschluss des UVP-Verfahrens kann nunmehr der Energieversorger CEZ ein Prüfverfahren bei der Tschechischen Atomaufsicht beantragen, das Voraussetzung für die daraufhin zu beantragende Baugenehmigung sein wird.
Auch nach dem Abschluss dieses Verfahrensschrittes werden BY, SN und BMU im Rahmen eines sogenannten Monitoring-Verfahrens den weiteren Prozess begleiten.
- Stellungnahme zur Prüfung der Auswirkungen der Realisierung des Vorhabens auf die Umwelt (*.pdf, 0,24 MB) Deutsche Übersetzung
- Pressemitteilung des Tschechischen Umweltministeriums vom 18.01.2013 (*.pdf, 81,96 KB)
- Dokumente zu Temelin vom 18.01.2013 (*.zip, 12,25 MB) in tschechischer Sprache
Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
Diskussionsveranstaltung der Tschechischen Regierung
Bekanntgabe der informellen Diskussionsveranstaltung der Tschechischen Regierung zum geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 in Passau am 12. Juni 2012 von 11.00 bis 18.00 Uhr (Einlass ab 09.00 Uhr) in der Dreiländerhalle (Dr.-Emil-Brichta-Straße 11, 94036 Passau).
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigefügten Bekanntmachungstext in der PDF-Datei Bekanntmachungstext Passau-Einladung verwiesen.
Öffentlicher Anhörungstermin zu Temelin 3 und 4 in Budweis
Das Umweltministeriums der Tschechischen Republik hat den Termin für die formelle öffentliche Anhörung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur »neuen Kernkraftanlage am Standort Temelin einschließlich der Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Kocin« bekanntgegeben.
Termin: 22.06.2012, Beginn um 10.00 Uhr
Ort: Sportovní hala (Sporthalle), Stromovka 695/12
37001 Budweis, Tschechische Republik
Der Anhörungstermin dient dazu, die Fragen und Bedenken der Öffentlichkeit zu dem geplanten Neubau der Kernkraftwerke Temelin 3 und 4 zu erörtern. Zu der Veranstaltung ist auch die interessierte deutsche Öffentlichkeit eingeladen. Für die Teilnehmer aus Deutschland steht eine Übersetzung ins Deutsche zur Verfügung. Eine Anmeldung ist bislang nicht vorgesehen. Die Organisation der Anreise und Unterkunft obliegt den Teilnehmern.
Erläuterung zur Öffentlichkeitsbeteiligung:
Das gegenwärtig durchgeführte Verfahren ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, zu der sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Nach der Espoo-Konvention sind den betroffenen Bürgern ebenso wie der tschechischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Entsprechend der im tschechischen Gesetz vorgesehenen Frist von 30 Tagen ist deshalb auch hier diese Einwendungsfrist eingeräumt. Sachsen hatte beim Tschechischen Umweltministerium eine Fristverlängerung von weiteren 30 Tagen beantragt. Das Tschechische Umweltministerium hat auf diesen Antrag hin eine Fristverlängerung bis zum 18.06.2012 gewährt.
Das UVP-Verfahren wird nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß dem tschechischen Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der deutschen Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atomrechtliche Verfahrensverordnung - AtVfV) sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar. Auch die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht anwendbar.
Dokumente vom 07.05.2012
Erneut Stellungnahmen zur Erweiterung möglich
Die Öffentlichkeit in Sachsen hat erneut die Möglichkeit, im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu der geplanten Erweiterung des Kernkraftwerkes Temelin in der Tschechischen Republik Stellung zu nehmen. Das tschechische Umweltministerium hat dazu mit Schreiben vom 19. März 2012 das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben »Neue Kernkraftanlage am Standort Temelin einschließlich Ableitung der Generatorleistung in das Umspannwerk mit Schaltanlage Kocin« an das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) übermittelt.
Die Unterlagen sowie das Schreiben des Tschechischen Umweltministeriums vom 19. März 2012 stehen ab dem 7. Mai 2012 im Internet zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus können die Unterlagen in der Bibliothek des SMUL, Archivstraße 1, Raum 57, 01097 Dresden eingesehen werden, und zwar von Montag bis Donnerstag jeweils von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr.
Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbände und Behörden aus Sachsen können ihre Stellungnahmen bis zum 18. Juni 2012 direkt an das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik übermitteln. Die Stellungnahme ist auch in deutscher Sprache möglich, maßgeblich für die Frist ist das Datum des Poststempels.
Die Anschrift des Tschechischen Umweltministeriums lautet:
Ministerstvo životního prostředí
Vršovická 65
100 10 PRAHA 10 - Vršovice
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Anschreiben und Gutachten
Gutachten Anlage 1 Stellungnahme zur Dokumentation Kapitel V
- Bundesrepublik Deutschland Outputs internationaler Konsultationen (*.zip, 6,14 KB)
- Österreich Outputs internationaler Konsultationen (*.zip, 0,85 MB)
- Polnische Republik (*.zip, 1,47 MB)
- Slowakische Republik (*.zip, 3,59 MB)
- Tschechische Republik (*.zip, 29,77 MB)
Gutachten Anlagen 2 bis 5
- Gutachten Anlage 2 (*.zip, 6,94 MB)
- Gutachten Anlage 3 (*.zip, 0,27 MB)
- Gutachten Anlage 4 (*.zip, 11,00 MB)
- Gutachten Anlage 5 (*.zip, 0,92 MB)
Dokumente vom 30.09.2010
Die Tschechische Republik plant den Bau von zwei neuen Kernkraftwerksblöcken am Standort Temelin.
In Erfüllung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen gibt die Tschechische Republik entsprechend Artikel 2 Absatz 6 der Espoo-Konvention der Öffentlichkeit in den voraussichtlich betroffenen Gebieten Gelegenheit, sich an dem Verfahren der UVP für die neuen Kernkraftanlagen am Standort Temelin zu beteiligen.
Die Auslage der Dokumente erfolgte in der Zeit vom 02.08.2010 bis 30.09.2010.
Das Hauptdokument, gegliedert in 3 Teile, ist ohne die umfangreichen Anlagen hier downloadbar.
Am 30.09.2010 hat das SMUL dem Tschechischen Umweltministerium über den Ablauf des Verfahren berichtet und eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist als Dowload "UVP-Stellungnahme SMUL zu Temelin" unter diesem Artikel abrufbar.
- UVP-Stellungnahme SMUL zu Temelin (*.pdf, 0,10 MB) Schreiben an CR
- Teil 1 UVP Temelin (*.pdf, 5,68 MB)
- Teil 2 UVP Temelin (*.pdf, 11,25 MB)
- Teil 3 UVP Temelin (*.pdf, 6,63 MB)