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Neubau eines Kernkraftwerks in Dukovany, Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat mitgeteilt, dass sie am Standort Dukovany ein weiteres Kernkraftwerk zur Stromerzeugung errichten möchte. Mit einer Entscheidung über den Auftragnehmer und somit auch über die Reaktortechnologie wird im Jahr 2024 gerechnet.

Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für Infrastruktur-Bauvorhaben am Standort Dukovany

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat das SMEKUL über den Abschluss der Planfeststellungsverfahren für (die unten näher bezeichneten) Infrastrukturmaßnahmen am Standort Dukovany informiert. Details zum Verfahren und dessen Grundlagen sind dem folgenden englischsprachigen Dokument zu entnehmen:

Information über die Beteiligung der Öffentlichkeit an einem Planfeststellungsverfahren für Infrastruktur-Bauvorhaben am Standort Dukovany

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat das SMEKUL über Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen am Standort Dukovany informiert. Es handelt sich um Vorbereitungen für den geplanten Kernkraftwerksneubau. Dazu zählen:

  • Neubau von Zufahrtsstraßen
  • Errichtung von Regenwasserableitungen in lokale Gewässer
  • Bau einer unterirdisch zu verlegenden Anbindung an eine Hochspannungs-Schaltanlage
  • Errichtung oberirdischer abführender Hochspannungsleitungen
  • Errichtung eines Wasserreservoirs und zugehöriger Brauchwasserleitungen sowie von
  • Bauwerken zur Ableitung von Abwässern.

Die Planfeststellungsverfahren werden von den Behörden der Stadt Třebíč durchgeführt. In Umsetzung internationaler Normen sieht das tschechische Recht vor, dass auch Bürgerinnen und Bürgern sowie anerkannte Umweltverbände der Nachbarstaaten Gelegenheit zu einer Stellungnahme erhalten. Allerdings sind diese Stellungnahmen in tschechischer Sprache (bzw. als beglaubigte Übersetzung ins Tschechische) an die Planfeststellungsbehörde zu richten. Dies hat innerhalb von 30 Tagen ab dem 15. Oktober 2021 zu erfolgen. Bei Interesse können nähere Informationen zum Stellungnahmeverfahren und zu den Ansprechpartnern in der Tschechischen Republik zur Verfügung gestellt werden, um die Abgabe einer Stellungnahme zu unterstützen. Wir bitten um Verständnis, dass das SMEKUL jedoch keine Übersetzungsleistungen in die tschechische Sprache anbieten kann.