KKW-Neubau Lubiatowo-Kopalino
Öffentliche Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend die Errichtung einer neuen Kernkraftanlage am Standort Lubiatowo-Kopalino
Im Rahmen des Polnischen Kernenergieprogramms ist geplant, das erste Kernkraftwerk Polens am Standort Lubiatowo-Kopalino (Landgemeinde Choczewo) in der Woiwodschaft Pommern zu errichten. Am 02. November 2022 hat die Regierung der Republik Polen beschlossen, dafür die AP-1000-Reaktortechnologie des US-amerikanischen Unternehmens Westinghouse zu nutzen. Der Baubeginn für den ersten Block soll im Jahr 2026 erfolgen, die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2033 geplant.
Im Vorfeld der Entscheidung für die konkrete Kraftwerkstechnologie wurden von polnischer Seite eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung in Umsetzung der Artikel 4 und 5 der Espoo-Konvention eingeleitet und umfangreiche Dokumente zur Beschreibung des Vorhabens und seiner Auswirkungen bereitgestellt, die teilweise auch in deutscher Sprache verfügbar sind. Daraus geht hervor, dass an diesem Standort bis zu drei Blöcke mit einer Netto-Gesamtleistung von 3750 Megawatt errichtet werden sollen.
Bis zum 15. Dezember 2022 bestand auch für Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie für Behörden die Möglichkeit, Stellungnahmen, Einwände oder Hinweise zu dem Vorhaben an die zuständige polnische Behörde, der Generaldirektor für Umweltschutz (Generalny Dyrektor Ochrony Środowiska) zu richten. Am 12. Dezember 2022 hat Mecklenburg-Vorpommern eine gemeinsame Stellungnahme der beteiligten Bundesländer an den Generaldirektor für Umweltschutz versandt. Zugleich hat das SMEKUL eine eigene, ergänzemde Stellungnahme übermittelt.
Die in deutscher Sprache verfügbaren Unterlagen wurden von dem auf deutscher Seite federführenden Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im UVP-Verbundportal http://www.uvp-verbund.de/ (Suchwort: Erstes Kernkraftwerk Polen) hinterlegt. Ansonsten sind die vollständigen, von der polnischen Seite zur Verfügung gestellten Unterlagen hier abrufbar.