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Umgebungsüberwachung von Kernanlagen

Mit dem Betrieb kerntechnischer Anlagen, aber auch von Nuklidlaboratorien oder Strahleneinrichtungen, sind Emissionen in die Umgebung verbunden. Darunter sind Ableitungen von radioaktiven Stoffen auf dem Luft- bzw. dem Wasserweg zu verstehen.

Umgang mit Emissionen

Luftgetragene Emissionen werden üblicherweise über Abluftschornsteine oder andere Endpunkte von Entlüftungssystemen abgegeben. Diese sind mit Abluftfiltern und Messeinrichtungen versehen, um die Ableitungen zu erfassen und bilanzieren.
Abwässer werden in der Regel über betriebseigene Systeme zurückgehalten, gesammelt und gemessen. Das Messergebnis entscheidet dann über die erforderliche Behandlung zur Reduzierung der radioaktiven Inhaltsstoffe. Danach wird eine erneute strahlenschutztechnische Bewertung vorgenommen und über die Freigabe zur Einleitung in den so genannten Vorfluter entschieden.

Flüssige radioaktive Abwässer gelten nicht als Abwässer und werden als radioaktiver Abfall getrennt entsorgt.

Emissionsüberwachung

Die Größe der Emissionen sowie die Art und Weise ihrer Messung sind in den jeweiligen Genehmigungen festgelegt. Die Grundlagen dafür bilden die gesetzlichen Vorgaben

  • im Atomgesetz,
  • in der Strahlenschutzverordnung,
  • sowie in der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen.

Dabei liegt die Pflicht zur Überwachung beim Betreiber der Anlagen, die Aufsicht obliegt der zuständigen Behörde. Diese wird zusätzlich durch eine unabhängige Messstelle unterstützt.
Überwacht wird nicht nur der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlagen, sondern die Überwachung wird auch für den eventuellen Störfall sichergestellt.

Immissionsüberwachung

Der Gesetzgeber erlaubt es der zuständigen Behörde festzulegen, dass beim genehmigungsbedürftigen Betrieb von Anlagen und Einrichtungen neben der Aktivität von Proben aus der Umgebung auch die innerhalb der Anlagen vorhandenen Dosen, die so genannten Ortsdosen oder Immissionen nach einem festzulegenden Plan gemessen werden.

Diese Immissionsüberwachung ermöglicht eine zusätzliche Kontrolle der Aktivitätsabgaben sowie der Einhaltung der Dosisgrenzwerte in der Umgebung und ergänzt die Emissionsüberwachung. Dies trifft auch für den bedeutungsvollsten Standort Sachsens, den Forschungsstandort Rossendorf, zu.

Überwachungsergebnisse

Die Ergebnisse der Überwachungsmessungen werden jährlich veröffentlicht. Sie sind enthalten in

  • Berichten zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen / Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und
  • Berichten der Bundesregierung über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung / Herausgeber: Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
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