Unterweisung durch Nutzung von E-Learning-Angeboten oder audiovisuellen Medien
Gesetzlicher Bezug
§ 63 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung, neu (StrlSchVneu)
Kurzbeschreibung
Der Strahlenschutzverantwortliche hat für die Durchführung notwendiger Unterweisungen zu sorgen, die grundsätzlich mündlich zu erfolgen haben. Mit Neuregelung des Strahlenschutzrechts kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass die Unterweisung auch durch Nutzung von E-Learning-Angeboten oder audiovisuellen Medien erfolgt, wenn dabei eine Erfolgskontrolle durchgeführt wird und die Möglichkeit für Nachfragen gewährleistet ist.