Strahlenschutzregister - die neue Strahlenschutzregisternummer
Gesetzlicher Bezug
§ 170 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Kurzbeschreibung
Ab dem 31. Dezember 2018 benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS zu erfolgen haben, eine eindeutige persönliche Kennnummer - die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer genannt). Das sind:
- beruflich exponierte Personen und
- Inhaber von Strahlenpässen.
Detaillierte Informationen zur Beantragung von SSR-Nummern und die Spezifikationen zur Übermittlung von Daten an das Strahlenschutzregister finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz.
Wichtiger Hinweis !
Das BMU hat die Behörden gebeten, bis zum 30. Juni 2019 zu dulden, wenn die persönliche SSR-Nummer noch nicht verwendet wird.
Die Beantragung sollte bis zum 31.03.2019 durchgeführt werden.