Maßnahmen
Nutzen Sie die regionalen Beratungsangebote. Radonschutz ist vielseitig und kann schon im kleinen Rahmen realisiert werden.
In der Planungsphase besteht die Möglichkeit, Räume mit langen täglichen Aufenthaltszeiten (z. B. Kinder-oder Schlafzimmer) vorsorglich nicht im Kellerbereich bzw. einem nicht unterkellerten Erdgeschoss zu planen, weil dort meist höhere Radonkonzentrationen anzutreffen sind als in den darüber liegenden Etagen. Über offene Treppenhäuser kann radonhaltige Luft zudem aus dem Keller in die oberen Etagen gelangen; geeignete Raumtrennungen sind zu bevorzugen.
Unterdruck im Gebäude z.B. durch Heizungsanlagen ohne direkte Frischluftzufuhr sollte von vorn herein vermieden werden.
Eine durchgehende Bodenplatte ohne Risse, die nach aktuellem Stand der Technik feuchtedicht ist, minimiert die Diffusion und hält einen Großteil des Radons zurück. Bei möglichen Schwachstellen für einen konvektiven Radoneintritt ins Gebäude wie den Mediendurchführungen sollte auf eine saubere Abdichtung geachtet werden.
Weitere mögliche Schutzmaßnahmen sind:
- Absaugung und gezielte Ableitung von radonhaltiger Bodenluft mit Radondrainagen unter dem Gebäude
- gasdichte Baufolien und Abdichtungen unter der Bodenplatte und an den Kellerwänden als Sperre gegen die Bodenluft
- geeignete Lüftungsanlagen im Gebäude.
Zur Senkung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen können verschiedene organisatorische oder bauliche Maßnahmen ergriffen werden. Welche Radonschutzmaßnahme in einem Gebäude sinnvoll ist, hängt individuell von der baulichen Situation, den Radoneintrittspfaden aber auch vom Nutzungsverhalten ab. Die Möglichkeiten können sein:
- Lüftung als einfache Sofortmaßnahme zur schnellen Senkung erhöhter Radonkonzentrationen, idealerweise Stoß- und Querlüftung
- sofern möglich Änderung der Raumnutzung
- Beseitigung von Unterdruckverhältnissen (Heizungsanlagen mit direkter Außenluftzufuhr; Frischluftzufuhr bei Absaugeinrichtungen in Küche und Bad)
- Verhinderung der Übertragung von Radon im Gebäude z. B. aus dem Keller in die Wohnräume durch den Einbau gasdichter Türen
- Abdichtung
- Rissen und Spalten
- Rohr- und Mediendurchführungen
- flächige Abdichtungsmaßnahmen
- Einbau von Lüftungsanlagen
- Senkung der Radonkonzentration durch regelmäßigen Luftaustausch
- Einstellung eines leichten Überdruckes verhindert den Eintritt des Radons aus dem Baugrund
- Absaugung und gezielte Ableitung von radonhaltiger Bodenluft
- Radondrainagen unter dem Gebäude
- Radonabsaugung über vorhandene Hohlräume
- Radonabsaugung über Radonbrunnen
Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden ergänzen sich häufig die Maßnahmen zum Radonschutz und der Energieeffizienz, sie können sich aber auch gegenseitig negativ beeinflussen. Die Sächsische Energieagentur GmbH (SAENA) bietet ergänzend zum Angebot der Radonberatungsstelle insbesondere zu konkreten baufachlichen und gebäudetechnischen Fragestellungen weiterführende Beratungsmöglichkeiten.
Detaillierte Informationen zu möglichen Radonschutzmaßnahmen geben Publikationen von Landes- und Bundesbehörden.
Es gibt zudem Radonfachleute, die bei der Planung und Umsetzung von Radonschutzmaßnahmen bei Neubauten und in Bestandsgebäuden hinzugezogen werden können.
Derzeit gibt es in Deutschland keine gesetzlich geregelte Aus- oder Weiterbildung zum Radonschutz. Verschiedene Einrichtungen bieten aber entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen an und führen zum Teil im Internet verfügbare Listen mit Absolventen.
Geeignete Ansprechpartner können im Internet u.a. über Suchbegriffe wie Radonfachperson und Radonsachverständiger gefunden werden.
Darüber hinaus sind über die Recherchemöglichkeiten der Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern und Handwerkskammern oftmals unter Begriffen wie Radon oder Strahlenschutz eingetragene Unternehmen und Personen zu finden. Die Kammern führen zudem Listen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Zum Teil können auch die vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Anbieter von Radonmessungen im Hinblick auf zu ergreifende Schutzmaßnahmen weiterführend beraten und unterstützen.
- Leitfaden zur Minderung der Radioaktivitätskonzentration in denkmalgeschützten Gebäuden Planungshilfe für die Radonsanierung in Denkmalgeschützten Gebäuden
- Radonschutzmaßnahmen Planungshilfe für Neu- und Bestandsbauten Broschüre zur Planung und Ausführung von Radonschutzmaßnahmen
- Radon-Handbuch Deutschland Broschüre des Bundesamtes für Strahlenschutz
- Normen Normenreihe DIN SPEC 18117 DIN/TS 18117-1 Bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zum Radonschutz - Teil 1: Begriffe, Grundlagen und Beschreibung von Maßnahmen
- Sanierungsbeispiele Datenbank Kora e.V.
Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
Radonberatungsstelle
Telefon: 0371 46124-221
E-Mail: radonberatung@smekul.sachsen.de
Webseite: Radonberatungsstelle
SAENA – Sächsische Energieagentur GmbH
Baufachliche Radonberatung
Besucheradresse:Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351 4910-3184
Beratertelefon
Telefax: 0351 4910-3155
E-Mail: radonberatung@saena.de
Webseite: baufachliche Radonberatung der SAENA